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Wenn das Video, wie beim Klickwinkel Wettbewerb, auch noch veröffentlicht werden soll, ist es leider nicht ganz so einfach, als wenn Ihr Euch selbst zu Hause filmt und das Video hinterher nur euren Freundinnen und Freunden zeigt. Wenn Ihr auf ein paar rechtliche Sachen im Kopf behaltet, ist’s aber auch gar nicht so kompliziert.

Checkliste: Beim Dreh auf Rechte achten

Müssen wir um Erlaubnis fragen, wenn wir irgendwo filmen möchten?

Rechtlich hängt das davon ab, wo und wie gefilmt werden soll.

  • Auf einem privaten Grundstück oder in einem Gebäude müssen diejenigen, die dort wohnen oder denen das Grundstück/Gebäude gehört, einverstanden sei. Also zum Beispiel in einem Geschäft, bei jemandem im Garten oder in der Wohnung.
  • An allgemeinen öffentlichen Orten darf man hingegen normalerweise Filmaufnahmen machen – also zum Beispiel auf dem Marktplatz oder einem Bürgersteig. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nur um ein kleines Filmteam handelt, das niemanden stört. Große Fernseh- oder Kinoproduktionen, die zum Beispiel Geh- oder Fahrradwege blockieren, brauchen eine Drehgenehmigung von der Stadt. Sicherheitshalber könnt Ihr natürlich zum Beispiel vorher bei der Stadt anfragen.
  • Achtung! Viele öffentliche Orte, an denen sich eine Menge Menschen aufhalten, sind trotzdem rechtlich Privatgrundstücke – zum Beispiel Einkaufszentren, ein Bahnhof oder das Rathaus.

Muss ich Menschen um Erlaubnis fragen, wenn ich sie filme?

  • Ja, sicher. Du möchtest schließlich auch nicht einfach irgendwo gefilmt werden und womöglich im Internet zu sehen sein.
  • Kamera (und Mikrofon) sollten deutlich erkennbar sein, damit die Leute wissen, was gerade passiert.
  • Fragt freundlich um Erlaubnis und sagt, dass Ihr einen Film für den Klickwinkel Wettbewerb dreht. Meist werden Leute nichts dagegen haben. Wenn jemand sagt, dass er oder sie nicht gefilmt werden möchte, muss man das unbedingt akzeptieren.
  • Einwilligungserklärung. Wer länger im Bild zu sehen ist und Euch ein Interview gibt, muss eine Einwilligungserklärung unterschreiben (hier herunterladen). Das ist ein wenig umständlich, aber sehr wichtig. Nur so habt ihr die sichere Erlaubnis, dass die Person gefilmt werden will und das Video hinterher auch veröffentlicht werden darf. Mehr dazu steht in den Teilnahmebedingungen
  • Denkt daran, beim Drehen immer genügend ausgedruckte Einwilligungserklärungen dabei zu haben.

Wie ist das mit Kindern und Jugendlichen?

  • Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen die Jugendlichen selbst und ihre Eltern unterschreiben. Wenn Ihr Jugendliche allein trefft und sie sich von Euch filmen lassen, müssen diese ihre Eltern fragen und Ihr dürft die Aufnahmen erst verwenden, wenn auch ihre Eltern unterschrieben haben. Tauscht Eure Kontaktdaten aus, damit Ihr nachträglich die unterschriebene Erklärung bekommen könnt. Falls es gar nicht anders geht, können sie die euch auch als Foto schicken.
  • Bei Kindern unter 14 Jahren reicht rechtlich das Einverständnis der Eltern. Wir empfehlen aber, keine Kinder unter 14 Jahren zu filmen.

Gibt es Ausnahmen?

  • Verzichtet werden kann eventuell auf Einverständniserklärungen von Personen, die nur ganz kurz im Bild zu sehen oder kaum erkennbar sind, wenn ihr eigentlich etwas anderes filmt („Beiwerk“). Das ist aber ein nicht immer einfacher Grenzbereich. Ein Beispiel wäre eine Radfahrerin, die eben an einem Haus vorbeifährt, das von außen gefilmt wird. Oder ganz viele Menschen, die gleichzeitig aus einer U-Bahn aussteigen und von so weit weg gefilmt werden, dass sie kaum zu erkennen sind. Sie dürfen dann aber auch nicht herangezoomt werden.
  • Was hingegen gar nicht geht, sind Nahaufnahmen von einzelnen Personen, die nicht um Erlaubnis gefragt wurden und vielleicht noch in einer unangenehmen Situation zu sehen sind – selbst wenn das in der Öffentlichkeit war.
  • Es gibt keine generelle Regel, dass man bei Menschengruppen ab 5 oder 7 Personen nicht mehr um Erlaubnis fragen muss.
  • Ausnahmen gelten für Menschen, die an öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen, Karnevalsumzügen oder Straßenfesten teilnehmen. Wird ein Teilnehmer im Bild allerdings besonders hervorgehoben, ist das schon keine Ausnahme mehr.

Was darf ich sonst noch filmen, was nicht?

  • Faustregel: Du darfst alles filmen, was von öffentlichen Wegen sichtbar ist – also auch den Vorgarten und die Eingangstür eines Hauses. Das fällt unter die sogenannte Panoramafreiheit. Du darfst Dich aber nicht auf eine Leiter stellen, um über eine Mauer in einen privaten Innenhof hereinzufilmen oder Dich über ein Gartentor lehnen, um etwas sehen zu können.

Darf ich mit versteckter Kamera filmen?

Nein, bitte auf keinen Fall machen. Solche heimlichen Bild- und Ton-Aufnahmen sind nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt.

Zum Herunterladen

Diese Checkliste als PDF-Dokument:

Gefilmte Personen müssen für den Klickwinkel Wettbewerb diese Einwilligungserklärungen unterschreiben:

Damit Ihr selbst am Wettbewerb teilnehmen könnt, braucht Ihr diese unterschriebene Einverständniserklärung Eurer Eltern:

Weitere Informationen

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  • Filmen und Fragen stellen: Hier erklären wir, was bei einem Interview vor der Kamera zu beachten ist.
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